Kurz zu Erinnerung:
Die Wahlkampfkosten Rückerstattung war eigentlich dazu gedacht, allen Gruppierungen die Chance zu geben bei Landtags- und Nationalratswahlen eine Kandidatur auf die Beine zu stellen. Ein Schritt, der mit vielen Kosten verbunden ist und den sich bis zur Einführung nur „Reiche“ leisten konnten. Mit der Einführung der Wahlkampfkosten Rückerstattung, konnte jede Gruppierung welche sich von den österreichischen Parteien nicht vertreten fühlte eine Kandidatur wagen, denn Sie bekamen nach geschlagener Wahl in Abhängigkeit der auf Sie gefallenen Stimmen einen Teil der Wahlkampfkosten ersetzt.
Ab jetzt ist es anders in Österreich:
Ab jetzt kann man sich eine Kandidatur nur mehr derjenige Leisten, der entweder selbst genug Geld hat oder über einen Spender verfügt, der ihm diese Wahl finanziert, und wahrscheinlich auch Hintergedanken hat, oder sich eine Einflussnahme für die Zukunft erhofft. Jede andere Gruppierung in Österreich wird daher eher eine Kandidatur nicht mehr ins Auge fassen, denn wer verschuldet sich gerne freiwillig!
Interessanterweise haben wir hinter vorgehaltener Hand aus politischen Kreisen erfahren, dass die Streichung der Wahlkampfkosten Rückerstattung, ein erster Versuch ist die „Piraten“ zu verhindern!
Mit diesem Schritt haben die im Nationalrat vertretene Parteien nun endgültig Ihre Masken fallen lassen, wie ernst sie es wirklich mit mehr Demokratie und Bürgerbeteiligung in Österreich meinen!